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Mai 2011 – Über deutsche Homepage-Betreiber bricht eine Abmahnwelle herein

Momentan schwappt über deutsche Homepage-Betreiber eine gewaltige Abmahnwelle herein, losgetreten von einer französischen Nachrichtenagentur, unterstützt von einer Hamburger Anwaltskanzlei. Sobald diese eine Textdublette im Internet erkannt haben, hagelt es gegen den Homepage-Betreiber Zahlungsforderungen. 150 €, wenn einmalig ein Text unter 1000 Zeichen kopiert wurde, 300 €, wenn es mehr Zeichen sind. Auch Nachrichtentexte sind davon nicht ausgenommen.

Text übernommen, Abmahnung am Hals.

Dabei war ich bisher immer der Ansicht, dass nur solche Texte dem Urheberrecht unterliegen, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, also solche, bei denen der Autor selbst eigenes „Gehirnschmalz“ hineingesteckt hat. Klar, dass solche Texte keiner ungefragt auf seine Homepage übernimmt. Was aber, wenn die Texte reine Nachrichten sind?

Steht doch in § 49 UrhG eindeutig, dass man vermischte Nachrichten tatsächlichen Inhalts und Tagesneuigkeiten unbeschränkt vervielfältigen und verbreiten darf. Das berücksichtigt die Hamburger Anwaltskanzlei jedoch nicht, die poltert einfach drauflos. Vielleicht findet sich ja irgendein Dummer, der so eingeschüchtert wird, dass er, in der Angst vor Gericht zu müssen, zahlt und sich ansonsten ruhig verhält.

1000 Briefe verschickt mit 0,55 Cent drauf, dazu ein Praktikant, der ein Such- und ein Serienbrief-Programm bedienen kann, dann hat man in einer Woche vielleicht 1000 € investiert. Fordert man von jedem Angeschriebenen 1000 € Schadenersatz, sind das schon mal 1 Million (Bei mehr Angeschriebenen entsprechend mehr). Nicht jeder lässt sich einschüchtern, aber selbst wenn nur jeder Zehnte zahlt, ist das ein mordsmäßiger Gewinn.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Vorgehen der Nachrichtenagentur und der Anwaltskanzlei gegen private Homepage-Inhaber rechtens sein kann und hoffe sehr, dass sich viele Angeschriebene wehren und es schlussendlich zu einem Grundsatzurteil kommen wird, sodass für uns Homepage-Betreiber endlich Rechtssicherheit geschaffen wird. Einen kleinen Schritt in die richtige Richtung sehe ich in diesem Urteil des Landgerichts Düsseldorf.

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